Nachfolgend finden Sie wichtige Grundsätze der Unternehmensführung der Softship AG, die zu den Kernprinzipien unseres Denkens und Handels gehören, sowie wichtige Dokumente und Erklärungen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Gemäß dem neu eingeführten § 289a HGB sind börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung wahlweise in ihrem Lagebericht abzugeben oder auf ihrer Internetseite der Öffentlichkeit zugänglich machen.
In der Erklärung zur Unternehmensführung müssen sich die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Angaben zu Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen wiederfinden.
Erklärung zur Unternehmensführung (PDF)
Corporate Governance Kodex
Entsprechend den Vorgaben des § 161 AktG geben Vorstand und Aufsichtsrat der Softship AG jährlich eine Erklärung zur Einhaltung des DCGK ab und legen dar, welche Empfehlungen des Kodex Anwendung finden und welche nicht.
Entsprechenserklärung nach §161 AktG
Das Jährliche Dokument nach Paragraph 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) fasst die veröffentlichten, kapitalmarktrelevanten Informationen des vergangenen Geschäftsjahres zusammen.
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